Konformitätserklärung
Diese Konformitätserklärung bezieht sich auf meine Keramik mit folgender Glasur: Carl Jäger Transparent 1290.
Diese Keramik wurde auf die Abgabe von Blei und Cadmium (Vorgabe nach Bedarfsgegenständeverordnung) geprüft durch:
Meißener Umwelttechnik GmbH
Ossietzkystraße 37
01662 Meißen
Das Prüfzeugnis wurde am 21.03.2023 ausgestelt und wird unter der Registriernummer 1/18571/Fi geführt.
Der Grenzwert für die Abgabe von Blei (für füllbare Gegenstände) liegt bei 4,0 mg/l. Die Untersuchungen ergaben eine maximale Abgabe <0,01 mg/l.
Der Grenzwert für die Abgabe von Cadmium (für füllbare Gegenstände) liegt bei 0,3 mg/l. Die Untersuchungen ergaben eine maximale Abgabe <0,001 mg/l.
Somit entspricht die oben aufgeführte Keramik den Anforderungen der Bedarfs-
Gegenständeverordnung 10.04.1992, sowie der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004.
14.04.2023
M.Zarska