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Konformitätserklärung

 

Diese Konformitätserklärung bezieht sich auf meine Keramik mit folgender Glasur: Carl Jäger Transparent 1290.

Diese Keramik wurde auf die Abgabe von Blei und Cadmium (Vorgabe nach Bedarfsgegenständeverordnung) geprüft durch:

 

Meißener Umwelttechnik GmbH

Ossietzkystraße 37

01662 Meißen

 

Das Prüfzeugnis wurde am 21.03.2023 ausgestelt und wird unter der Registriernummer 1/18571/Fi geführt.

Der Grenzwert für die Abgabe von Blei (für füllbare Gegenstände) liegt bei 4,0 mg/l. Die Untersuchungen ergaben eine maximale Abgabe <0,01 mg/l.

Der Grenzwert für die Abgabe von Cadmium (für füllbare Gegenstände) liegt bei 0,3 mg/l. Die Untersuchungen ergaben eine maximale Abgabe <0,001 mg/l.

 

Somit entspricht die oben aufgeführte Keramik den Anforderungen der Bedarfs-

Gegenständeverordnung 10.04.1992, sowie der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004.

 

14.04.2023

M.Zarska